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  Scharia
 

Scharia’

 

-Was ist das überhaupt?-

 

Die Scharia’ bezeichnet das islamische Rechtsordnung bzw. Normensystem,

- bedeutet ein Weg zur Tränke oder deutlicher, klarer Weg. Es steht für religiöses Gesetz bzw. Ritus. Der Begriff ist abgeleitet aus dem Verb "den Weg weisen" bzw. "vorschreiben" [schara'a].

In der islamischen Kultur bezeichnet die Scharia das Gesetz in seiner weitesten Form, d. h. die Gesamtheit der religiösen, moralischen, sozialen und rechtlichen Normen, welche im Koran und der prophetischen Tradition beinhaltet sind. Die Scharia hat einen universellen Geltungsanspruch.

Die Scharia gibt Anweisungen für das Verhalten in Familie und Gesellschaft (z. B. zum Ehe- oder Strafrecht), aber sie reglementiert auch die Gottesverehrung (die Praktizierung der "Fünf Säulen": Bekenntnis, Gebet, Fasten, Almosen und Wallfahrt). In der Scharia’ ist festgelegt, welche Strafen der Islam für Ehebrecher, Diebe, vorehelichen Sexualverkehr, Alkoholgenuss vorsieht.

‚‚Alsdann brachten Wir dich auf einen klaren Weg in der Sache (des Glaubens); so befolge ihn, und folge nicht den persönlichen Neigungen derer, die nicht wissen.’’ [45:18]

‚‚Er verordnete für euch die Religion, die er Noah anbefahl und die wir dir offenbart haben und die wir Abraham und Moses und Jesus anbefohlen haben. Nämlich in der Einhaltung der Religion treu zu bleiben und euch deswegen nicht zu spalten. Hart ist für die Götzendiener das, wozu du sie aufrufst. Allah erwählt dazu aus, wen er will, und leitet dazu den, der sich bekehrt.’’ [42:13]

 

Und Wir haben das Buch mit der Wahrheit zu dir herabgesandt, das bestätigt, was von der Schrift vor ihm da war und darüber Gewißheit gibt; richte also zwischen ihnen nach dem, was Allah herabgesandt hat und folge nicht ihren Neigungen, von der Wahrheit abzuweichen, die zu dir gekommen ist. Für jeden von euch haben Wir Richtlinien und eine Laufbahn bestimmt. [5:48]

 

Als Muslim zu leben, bedeutet der Scharia’ zu folgen. Wer bewusst davon einen Teil ablehnt oder aufgibt, gibt den Islam auf.

 

Glaubt ihr denn an einen Teil des Buches und leugnet einen anderen Teil? Für diejenigen unter euch, die solches tun, gibt es aber keine andere Vergeltung außer Schande in diesem Leben; und am Tage der Auferstehung werden sie der strengsten Bestrafung zugeführt werden. Und Allah ist eures Tuns nicht achtlos. [2:85]

Die Scharia’ ist für den Muslim der verbindliche Wegweiser, der den Menschen zu Gott, seiner Quelle, führen soll. Das Gesetz achtet darauf, dass die religiösen Verpflichtungen des Einzelnen gegenüber Gott erfüllt werden und alle Beziehungen des Einzelnen zu seinen Mitmenschen „gegenseitige Beziehungen“, stets dem Gesetz entsprechen. Der Mensch hat das islamische Recht mit seinen kritiklos zu akzeptieren.

 

Die Bestimmungen der Scharia basieren auf vier Quellen:

Qur’an – immer geltend und ohne Einschränkung

Sunnah – dem Propheten gehorchen, heißt Allah zu gehorchen

‚‚Gewiss, ihr habt an Allahs Gesandten ein schönes Vorbild für jeden, der Allah und den Letzten Tag erhofft und Allahs häufig gedenkt.’’ [33:21]

Idschma’ – Übereinstimmung der Ummah in Verständnis, Auslegung und Anwendung der Lehren von Qur’an und Sunnah, Anlehnung an die Zeit der Ahlulbayt (as), Möglichkeit sich in der ständig wandelnden Welt islamgerecht zu bewegen

Idschtihad – Gebrauch von Verstand und Urteilskraft im Rahmen von Qur’an und Sunnah

 

 

Im Hinblick auf die vier Quellen der Rechtsfindung im Islam wird tatsächlich jede erdenkliche Handlung im irdischen Leben eines Muslims bewertet:

  • ausdrücklich verboten / tabu (haram)
  • unerwünscht, aber nicht verboten (makruh)
  • ausdrücklich befohlen (wadschib)
  • empfohlen, aber nicht befohlen (mandub)
  • neutral / erlaubt / frei von Anweisungen (mubah) – die alltäglichen Dinge

 

Warum diese Strafen?

> Erhalt der Religion und der Ordnung in der Gesellschaft

> Bewahrung der natürlichen Wesenszüge und der Ehre des Menschen

 

> Herbeiführung von Wohlfahrt oder Abwendung von Schäden (Erhalt des Lebens,              

 

   Unverletzlichkeit des Körpers, Schutz des Besitzes,…)

> Schutz vor Missbrauch des Islam durch eigennützige Menschen und Herrscher

 

 

 


Islamische Scharia’ (~ das islamische Normensystem)

’Aqida

(~ Glaubensnormen)

Fiqh

(~ praktische Normen)

Achlaq

(~ Moralnormen)


Figh (Praktische Normen)
unterteilen sich in 2:


’Ibadat

(~rituelle Handlungen)

 

Mu’amalat

(Beziehung zwischen den Gläubigen










Mu'amala teil sich in 3:

Handelsrecht bei geschäftlichen Beziehungen

Privatrecht (z.B. Erbrecht, Scheidungsrecht)

Strafrecht







Das islamische Strafrecht


Das islamische Strafrecht basiert auf einer Dreiteilung in:


·         Grenzvergehen (hadd-Vergehen)

Als "Grenzvergehen" verletzen sie nicht menschliches Recht, sondern das Recht Gottes. Ein Gerichtsverfahren darf daher nicht durch eine außergerichtliche Einigung abgewendet, noch darf die Strafe verschärft oder vermindert werden. Es muss genau die in Koran oder Überlieferung vorgesehene Strafe vollstreckt werden. hadd-Strafen sind: Auspeitschung, Steinigung, Abschneiden von Händen,…Zu Verbrechen gehören: Ehebruch und Unzucht, Verleumdung wegen Unzucht, Schwerer Diebstahl, Schwerer Strassen- und Raubmord, Der Genuss von Wein (Alkohol und Drogen), Homosexualität und Vergewaltigung.

Die Voraussetzung für eine Verurteilung wegen eines Kapitalverbrechens ist entweder ein Geständnis bzw. die Aussage zweier männlicher Augenzeugen, bei Ehebruch und Unzucht sogar von vier männlichen Augenzeugen.


·   Wiedervergeltungsvergehen (quisas-Vergehen)

Mord und Totschlag verletzen nach Auffassung der scharia nur menschliches Recht. Verbrechen mit Wiedervergeltung erfordern die Zufügung derselben Verletzung bzw. die Tötung des Schuldigen unter Aufsicht des Richters. Falls der Berechtigte darauf verzichtet, kann dies in Zahlung von Blutgeld umgewandelt werden, sowie in eine religiöse Bußleistung wie z. B. zusätzliches Fasten (2,178-179). Allerdings kann nur der nächste männliche Verwandte des Opfers die Tötung fordern. Dabei gilt streng das Prinzip der Gleichheit: eine Frau für eine Frau, ein Sklave für einen Sklaven (Sure 2,178). Wurde einem Opfer nur eine Verletzung zugefügt, kann dem Täter dieselbe Verletzung zugefügt werden, aber nur vom Opfer selbst. [Auge um Auge, Zahn um Zahn- Prinzip]

·         Ermessensvergehen (taczir-Vergehen)

Alle anderen Fälle, die nicht zu den Kapitalverbrechen und Verbrechen mit Wiedervergeltung gehören, sind bei der Bestrafung in das Ermessen des Richters gestellt. Beispiele: Aufruhr, falsches Zeugnis, Beleidigung, Bestechung, Urkundenfälschung, Unterschlagung, Verkehrsverstöße, Betrug, Erpressung, Kidnapping, usw. Der Richter kann harte Strafen verhängen, wie langes Einkerkern, Verbannung, Auspeitschung, Geldstrafen und sogar die Todesstrafe. Dies vor allem bei Gewohnheitstätern ohne Aussicht auf Besserung: Homosexuelle, Häretiker, welche die islamische Gemeinschaft spalten, Rauschgifthändler und Spione.

 

 
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